Wann immer man über Open-Access und die Creative-Commons-Lizenzen diskutiert, kommt unweigerlich das Thema kommerzielle Nachnutzung zur Sprache. Die sich in der Wissenschaft zunehmend als Standard für Open-Access durchsetzende CC-BY-Lizenz lässt die kommerzielle Nachnutzung ja ausdrücklich zu. Das erscheint nun vielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unplausibel. Sollen wir denn die eigenen wissenschaftlichen Werke etwa “verschenken”?
Meine Antwort darauf: Ja, das sollten wir! Denn wir verschenken sie ja bisher auch schon, nur unter Bedingungen, die für uns und die Leserinnen und Leser dieser Werke sehr viel ungünstiger sind, als wenn wir sie unter einer CC-BY-Lizenz weitergeben würden.
Das sei im Folgenden durch eine kleine ökonomische Betrachtung untermauert:
Es stimmt, dass die CC-BY-Lizenz die kommerzielle Nachnutzung ausdrücklich zulässt und sie anders als die etwas strengere CC-BY-SA-Lizenz auch in keiner Weise erschwert. Denn bei der CC-BY-Lizenz dürfen abgeleitete Werke ihrerseits rechtlich geschützt werden. Aber warum sollte man überhaupt die kommerzielle Nutzung zulassen und damit mutmaßlich Wissenschaft “verschenken”?
Tatsächlich wurde die kommerzielle Nutzung jedoch auch nach dem traditionellen Veröffentlichungsmodell immer schon zugelassen, nur unter für den Urheber vergleichsweise sehr viel ungünstigeren Bedingungen als bei der CC-BY-Lizenz. Indem man die Nutzungsrechte am Werk an einen Wissenschaftsverlag übertragen hat, wurde die kommerzielle Nutzung durch den Verlag ja ausdrücklich ermöglicht. Das hatte (und hat leider immer noch) drei sehr nachteilige Folgen:
- Man verliert in der Regel selbst das Recht zur Verbreitung des Werkes und schränkt damit bereits die eigenen Nachnutzungsmöglichkeiten empfindlich ein.
- Da die ausschließlichen Nutzungsrechte an einen einzigen Anbieter abgegeben werden, kann dieser Monopolpreise verlangen. Das führt insbesondere bei den in ihrer Art einzigartigen Grundlagenwerken der Akademien der Wissenschaften dazu, dass sie nur zu empfindlich hohen Preisen verkauft werden.
- Daraus folgt wiederum, dass einigen Nutzergruppen (z.B. Studenten) der Zugang zu diesen Werken nicht möglich ist oder stark erschwert wird. Denn da Verlage in der Regel nur als nicht-diskriminierende Monopolisten am Markt in Erscheinung treten können (d.h. sie müssen mehr oder weniger denselben Preis für alle Kunden festsetzen), ist zu erwarten, dass sie beim Ansetzen des Preises das Mittel der erwarteten maximalen Zahlungsbereitschaft für das Produkt über alle Kunden bilden, womit die Kunden, deren Zahlungsschmerzgrenze darunter liegt (z.B. Studentinnen und Studenten), vom Erwerb praktisch ausgeschlossen sind.
Ein Konkurrenzpreis (statt eines Monopolpreises) kann sich mit exklusiven Nutzungsrechten nur da ergeben, wo die Kunden die Möglichkeit haben, auf vergleichbare “Konkurrenzprodukte” auszuweichen. Das ist bei wissenschaftlicher Fachliteratur fast nur bei Lehrbüchern der Fall, deren Preise in der Tat oft sehr viel vernünftiger ausfallen.
Ein Konkurrenzpreis kann sich aber auch dann heraus bilden, wenn man wissenschaftliche Werke unter CC-BY-Lizenz veröffentlicht. Denn in diesem Fall darf ja jeder das Werk drucken und verkaufen oder zum Teil eines freien oder kommerziellen Online-Angebots machen. Damit entsteht aber eine Konkurrenzsitutation, in der sich der Preis ungefähr auf dem Niveau des Mehrwertes einpendeln wird, den der kommerzielle Anbieter oder die Anbieterin dem Werk selbst hinzugefügt haben.
Aber, so könnte ein Einwand lauten, dann werden wir auch keine Einnahmen aus unseren Büchern mehr verdienen? Stimmt, aber ehrlich gesagt, wieviel Geld ist das denn das gewesen? Und, wem ist es denn schon in den Verhandlungen mit einem Verlag gelungen, einen guten Preis heraus zu holen. Häufig muss man ja noch von Glück reden, wenn man für eine Fachveröffentlichung nicht noch einen fetten Druckkostenzuschuss draufzahlen muss. Nach den Einblicken, die ich so habe, sind es eher selten lohnende Beträge, die dank der Abgabe sämtlicher Nutzungsrechte an einen Verlag an die Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler oder die Institutionen, die sie beschäftigen, zurück geflossen wären.
Mit anderen Worten: Wenn wir als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unsere Werke schon verschenken, dann ist es für uns sehr viel günstiger und ökonomisch vernünftiger sie unter CC-BY-Lizenz zu verbreiten (und damit, meinethalben, allen zu schenken) als sie durch Abschluss eines Vertrages an einen einzelnen Verlag zu verschenken.
quod erat demonstrandum
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Eckhart Arnold (2. März 2020). Zur Ökonomie kommerzieller Nachnutzung von CC-BY-lizenzierten wissenschaftlichen Werken. dhmuc. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/nlb3
Hallo Herr Weigl,
Danke für die Hinweise! Da kann ich natürlich nur zustimmen, besonders was Punkt b) betrifft, dass eher (oder nur) die “nicht-virale” CC-BY einen “Boost” ermöglicht bzw. fördert.
Ich vermute nämlich, dass auch im Bereich der Open-Source-Software es vornehmlich die nicht-viralen Lizenzen (also MIT, Apache2 im Gegensatz zur “viralen” GPL), soll heißen die Lizenzen, die nicht verlangen, dass das abgeleitete Werk wieder unter dieselbe Lizenz gestellt wird, zum “Boost” beigetragen haben. In diesem Fall war und ist der “Bosst” die Entwicklung der unglaublich reichhaltigen und leistungsfähigen Software-Ökosysteme wie man sie im Umkreis der Programmiersprache Python, des Server-Frameworks “node.js” oder auch der Statistikumgebung “R” findet.
Leider sind mir keine systematischen Studien dazu bekannt, denn ich wäre neugierig zu wissen, ob das stimmt. Befürworter “viraler” Lizenzen argumentieren ja gerne, dass nur so Trittbrettfahrer, also Leute, die freie Software oder Werke nutzen, ohne etwas zurück zu geben, verhindert werden können.
Hallo Herr Arnold,
ich möchte gern noch zwei Aspekte hinzufügen, warum CC-BY in summa besser ist als CC-BY-SA. Ich kam auf diese Gedanken bei der Formulierung einer Digitalstrategie für eine Stiftung, in deren Kuratorium ich sitze:
a)
Führen wir Restriktionen ein, bspw. zur kommerziellen Nutzung, müssen wir auch bereit und willens sein, gegen Verletzungen gerichtlich vorzugehen. Sonst führt das zu der schlechtesten der möglichen Situationen: ehrliche Nutzer lassen im Zweifel die Finger von unseren Werken, während die unehrlichen Nutzer ihre rechtswidrigen Handlungen beliebig umfangreich und unbelangt begehen…
b)
Im Zuge der Digitalisierung werden verschiedene Technologien und auch Institutionen konvergieren, hier meine ich v.a. “herkömmliche” Bibliotheken und Portale wie die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB). Vor der Nachnutzung und Zitation einer Arbeit, sei es ein Buch oder ein Aufsatz, steht zukünftig das Auffinden durch andere Wissenschaftler und sonstigen Interessenten. Da die DDB et. al. für die in ihr registrierten Werke nur unter offener Lizenzierung zum “Booster” werden kann (Stichwort: Open Access), wird dies nur unter BY, nicht unter BY-SA gelingen.
Viele Grüße,
Michael Weigel, Leipzig