Nachlese zum
Site Visit bei der Generaldirektion der staatlichen Archive
Die Herausforderungen, vor denen gerade die Archive bei der Digitalisierung stehen, sind in mancher Hinsicht andere und vielleicht auch größere als bei anderen wissenschaftlichen Institutionen. Da ist einmal die rechtliche Sensibilität des archivierten Materials, denn Behördenakten können auch nach der Archivierung noch in juristischen Auseinandersetzungen relevant werden. Das bedeutet aber, dass die Integrität der digitalen Daten nicht nur durch technische Maßnahmen praktisch sicherzustellen ist, sondern dass sie darüber hinaus beweisbar sein muss. Das kann z.B. beinhalten, dass digitale Signaturen bei der Archivierung mit ins Archiv überführt werden müssen – bei der rasanten technischen Entwicklung und wechselnden Methoden und Standards im Bereich der Kryptographie keine triviale Aufgabe.
Weiterhin bedeutet Langzeitarchivierung bei Archiven tatsächlich „ewig“ in dem Sinne, dass das archivierte Material historische Zeiträume überdauern können sollte. Nun ist zwar bekannt, dass die Dauerhaftigkeit digitaler Daten durch systematisches Umkopieren von der Kurzlebigkeit digitaler Datenträger entkoppelt werden kann. Dafür existieren sogar dezidierte Langzeitspeichersysteme, wie etwas das TSM-System im Leibniz-Rechenzentrum. Aber diese Art der Speicherung setzt immer noch voraus, dass ein gewisses technisches Niveau gehalten werden kann. Insofern spielen vor-digitale Speichermethoden wie etwa der Mikrofilm, die zumindest das Auslesen mit primitivsten technischen Mitteln erlauben, in der Diskussion immer noch eine Rolle.
Und schließlich wirft auch die Natur und Eigenart des digitalen Materials neue Fragen für die Archivarinnen und Archivare auf. So sind bei digitalen Akten, anders als bei gedruckten Akten, die Daten und die Repräsentationsform nicht fest miteinander verbunden. Genügt es, nur die Daten aufzuheben, oder sollte man auch die Repräsentationsform aufheben, sprich die Art und Weise, wie eine digitale Akte zu einem früheren Zeitpunkt auf einem Computermonitor dargestellt wurde, oder welche Art von Suchfunktionen eine Datenbankoberfläche früheren Nutzerinnen und Nutzern geboten hat?
Während Archivarinnen und Archivare immer schon Entscheidungen darüber treffen mussten, was archivwürdig ist, stellt sich nun auch die Frage, welche Eigenschaften des aufzuhebenden digitalen Materials archivwürdig sind. Und dann ist immer noch nicht das praktische Problem gelöst, wie man diese Eigenschaften konserviert. Der Ansatz durch Emulation frühere Softwaresysteme am Leben zu erhalten wird im archivalischen Bereich – nicht zuletzt angesichts der Masse an Systemem, für die das geleistet werden müsste – mittlerweile als chancenlos angesehen.
Über diese und ähnliche Fragen, die die Digitalisierung für staatliche Archive aufwirft, haben beim dhmuc-Site-Visit bei der Generaldirektion der staatlichen am 11. Oktober Dr. Julian Holzapfl, Dr. Michael Puchta und Dr. Markus Schmalzl referiert und mit dem Publikum diskutiert.
Alle Interessierten können hier die Präsentation nachlesen: http://dhmuc.hypotheses.org/files/2018/10/SIP-AIP-DIP-03.pdf