Wie permanent sind Permalinks?

Der Ausdruck „Permalink“ klingt zunächst nach einem der vielen neuen Schlagworte, die die digitale Revolution in inflationärer Fülle mit sich bringt (e.g. „Mashup“, „Disruption“, „Podcast“, „Web 2.0“, „Linkbait“, „Webcast“ etc. etc.), und die man getrost ignorieren kann, weil sie oft schon wieder in der Versenkung verschwunden sind, bevor man ihre genaue Bedeutung verstanden hat. Und ebenso wie bei anderen Schlagwörtern herrscht über die Bedeutung des Begriffes „Permalink“ eine gewisse Unklarheit.

Aber anderseits verbirgt sich hinter dem Ausdruck „Permalink“ ein gerade für die Wissenschaft sehr wichtiges Konzept: Ein Permalink ist eine dauerhafte Netzadresse für eine digitale Publikation. Die Dauerhaftigkeit der Netzadresse ermöglicht die Zitierbarkeit der Publikation. Leider führt die Unklarheit des Begriffs leicht zu einer falschen Handhabung der Sache. An der Bayerischen Akademie der Wissenschaften haben wir mit der Einführung des Publikationsservers auch Permalinks eingeführt und uns über unsere „Permalink-Policy“ Gedanken machen müssen. Dabei haben wir auch Lehrgeld gezahlt. Deshalb, und damit andere es einfacher haben, im Folgenden einige
Gedanken und Erfahrungen zu dem Thema.

Übersicht

Zusammenfassung

  1. Permalinks sind dauerhafte Netzadressen von digitalen Ressourcen. Dabei sichert der Bereitsteller der digitalen Ressource zu, dass die digitale Ressource unter der als Permalink erklärten Webadresse in unveränderter Form verfügbar bleibt.
  2. Permalinks erkennt man daran, dass ihre Permanenzeigenschaft durch eine öffentlich zugängliche Permalink-Policy ausdrücklich zugesichert wird.
    Beispiel für eine Permalink-Policy: https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Permanentlink .
    Beispiel für einen darunter fallenden Permalink:
    https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lola_Montez&oldid=154537216
    .
    Kein Permalink ist dagegen die Adresse:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Lola_Montez
    , da der unter dieser Adresse verfügbare Artikel sich mit der Zeit durch Überarbeitungen verändern kann. – Dieses Beispiel zeigt die Bedeutung der ausdrücklichen Erklärung zu den Permanenzeigenschaften. Ohne sie würde man gerade im ersten Link nicht den Permalink vermuten, weil er ein Implementierungsdetail enthält: „.php“. Das ist ungünstig, wenn die Seite einmal nicht mehr mit PHP, sondern einer anderen Programmiersprache läuft.
  3. Für die Zitierbarkeit genügt ein Permalink. Digitale Identifikatoren, wie z.B. eine DOI-Nummer sind als Alternative ebenfalls möglich, aber nicht zwingend erforderlich, da sie ohnehin keine größere Permanenz der Ressource garantieren können als ein Permalink.
  4. Bei der Angabe einer URL in einem Literaturverweis sollte immer der Permalink angegeben werden. Die Angabe eines Zugriffsdatums ist überflüssig.
  5. Achtung: Nicht alles, was als Permalink bezeichnet wird, ist in dem eben beschriebenen Sinne permanent. Entscheidend ist, welche Permanenz-Eigenschaften in der Permalink-Policy ausdrücklich zugesichert werden (und wie vertrauenswürdig die dahinter stehende Institution ist).
    Beispiel: Die BV-Nummern im BV-Katalog haben ebenso wie die im BV-Katalog als solche bezeichneten Permalinks nur schwache Permanenz-Eigenschaften. Sie können im Rahmen der routinemäßigen Überarbeitung des Katalogs spurlos verschwinden.

Warum und wofür „Permalinks“?

Permalinks sind dauerhafte Netzadressen für digitale Ressourcen, insbesondere für elektronische Publikationen und digital bereitgestellte Forschungsdaten. Die Dauerhaftigkeit beruht auf einer Zusicherung desjenigen, der die Ressource speichert und die Netzadresse festlegt, diese Adresse nicht mehr zu verändern. Dauerhaftigkeit bedeutet, dass die Netzadresse erreichbar bleibt und der unter der Netzadresse verfügbare Inhalt sich nicht ändert.

Dauerhafte Netzadressen sind erforderlich, um die Nachvollziehbarkeit einer wissenschaftlichen Argumentation sicherzustellen, die sich auf digital vorliegende Referenzen stützt. Nachvollziehbar ist eine sich auf Zitate und Referenzen stützende Argumentation nur dann, wenn der Rezipient oder die Rezipientin die referierte Sekundärliteratur (oder auch Quellen und Forschungsdaten) wiederfinden und einsehen kann. Bei Druckwerken dienen dazu seit jeher die bibliographischen Angaben, die es im Zusammenhang mit einem ausgebauten Bibliothekssystem ermöglichen, die referierte Literatur zu beschaffen. Bei elektronischen Publikationen sichert dies die dauerhafte Netzadresse, sprich der „Permalink“.

Aber woher bekommt man als Nutzerin oder Nutzer einer digitalen Ressource einen Permalink? Und wie erzeugt man als Bereitstellerin oder Bereitsteller digitaler Ressourcen Permalinks? Woran erkennt man, dass ein Link ein Permalink ist? Und wie verlässlich ist schließlich die zugesicherte Permanenz?

Mythen und Mystifikationen zum Thema Permalinks. Eine Aufklärung:

1. Die Permanenz von Permalinks beruht mehr auf einer erklärten Selbstverpflichtung als auf technischen Vorkehrungen

Es gibt kein technisches Verfahren, durch das man einen Link dauerhaft machen kann, so wie man Eisen durch Verchromung vor Rost schützen oder die Echtheit eines digitalen Dokuments durch eine digitale Signatur garantieren kann. Technische Systeme, wie z.B. „Handle-Server“ können die Bereitstellung von Permalinks nur unterstützen, aber nicht garantieren, dass deren Betreiber die Links beibehält. In diesem eingeschränkten Sinne taucht der Begriff „Permalink“ auch in den Handbüchern vieler Weblog-Systeme auf. Tatsächlich wird die Permanenz aber allein durch die Selbstverpflichtung der den Link ausgebenden Institution sichergestellt.

2. Permalinks sind zu unterscheiden von Direktlinks, Kurzlinks und „aussagekräftigen Links“

Permalinks im Sinne der wissenschaftlichen Zitierfähigkeit sind zu unterscheiden:

a) von permanenten Identifikatoren, die keine Links sind. Ein Permalink kann immer so, wie er ist, in die Adresszeile eines Internetbrowsers eingegeben werden und führt dann zu der verknüpften Ressource. Ein permanenter Identifikator wie z.B. eine DOI erfordert, dass man zunächst einen Webservice ausfindig macht, der einem zu dem Identifikator eine Internetadresse liefert

b) von Direktlinks, d.h. Links, die unmittelbar auf eine bestimmte Ressource, etwa einen Blogeintrag oder Datensatz, innerhalb eines Blog oder Content–Management-Systems oder einer Webapplikation führen. („unmittelbar“ bedeutet hier ohne den nochmaligen Umweg über die Einstiegsseite oder eine Suchmaske.) Leider werden Direktlinks manchmal auch als „Permalinks“ bezeichnet, obwohl sie das höchstens in dem oben beschriebenen eingeschränkten technischen Sinne sind. So sind beispielsweise die Permalinks im BV-Katalog, und dementsprechend auch die ihnenzu Grunde liegenden BV-Nummern, keineswegs Permalinks im wissenschaftlich-anspruchsvollen Sinne, denn ihre Permanenz wird keinesfalls garantiert. Vielmehr können sie im Rahmen der Konsolidierung des Bibliothekskatalogs, z.B. der Zusammenführung von Dubletten, sang- und klanglos wegfallen oder durch andere ersetzt werden.

c) von Kurzlinks, wie sie von Diensten wie tinyurl.com, goo.gl oder bit.ly bereit gestellt werden. Technisch gesehen beruhen Kurzlink auf ganz ähnlichen Mechanismen wie die Linkauflöser für Permalinks, aber ihr Sinn und Zweck ist ein anderer. So sind Kurzlinks ihrer Kürze wegen vor allem für Twitter oder Handy-Nachrichten hilfreich. Zitieren sollte man Kurz-URLs jedoch nicht, da auf
sie typischerweise kein Langlebigkeitsversprechen gegeben wird. Unabhängig davon ist es sinnvoll, die URLs von Permalinks eher kurz zu halten, damit sie nicht die Zeilenlänge in einem Buch oder Aufsatz sprengen und ggf. bequem abgetippt werden können.

d) von aussagekräftigen Links (manchmal auch als „semantische Links“ bezeichnet), d.h. solchen URL-Adressen, die als solche bereits für Menschen sinnvolle und verständliche Angaben zu der damit adressierte digitalen Ressource enthalten (z.B. „de.wikipedia.org/wiki/Der_Schmied_von_Kochel“). Es ist zwar möglich und auch sinnvoll, für Permalinks aussagekräftige URLs vorzusehen. Im Zweifelsfall ist die Permanenz wichtiger als die Aussagekräftigkeit. Da sich die zugrundeliegende Semantik, z.B. durch eine andere Einordnung, ändern kann, wird manchmal bewusst davon abgeraten, aussagekräftige Links zu wählen.

3. Permalinks müssen als Permalinks öffentlich gekennzeichnet sein

Damit diejenigen, die elektronische Dokumente zitieren möchten, wissen, dass es sich um einen Permalink handelt, muss die bereitstellende Institution in irgendeiner Form deutlich machen, dass und welche Links sie qua Selbstverpflichtung nicht mehr ändern wird. Zitierbar ist ein Permalink nur dann, wenn man auch sicher sein kann, dass es ein Permalink ist.

4. Digitale Ressourcen ohne Permalink können trotzdem zitierbar sein

Die Frage der Zitierbarkeit von digitalen Ressourcen hängt von ihrer Identifizierbarkeit und Wiederauffindbarkeit ab. Permalinks sind ein Mittel, um digitale Ressourcen (ein-mehrdeutig, siehe unten) zu identifizieren und wiederzufinden. Andere Mittel sind aber zumindest denkbar. Insofern können digitale Ressourcen auch ohne Permalink als zitierbar gelten, wenn die im zitierenden Werk gegebenen Angaben dazu ausreichen, um sie leicht wieder zu finden.

Auch nicht leicht wiederauffindbare oder überhaupt flüchtige (digitale oder nicht digitale) Ressourcen sind unter Umständen zitierbar. Allerdings kann dann für den Verweis im Rahmen der wissenschaftlichen Argumentation kaum mehr als eine rein anekdotische Evidenz beansprucht werden. Der Verweis auf anekdotische Evidenz ist epistemisch nicht stärker als eine auf Treu und Glauben gegebene Beteuerung, man habe etwas erfahren oder gesehen oder gelesen. Der Hinweis auf anekdotische Evidenz wird zuweilen akzeptiert, sofern ihm keine tragende Rolle innerhalb der wissenschaftlichen Argumentation zugemutet wird.

Die früher zeitweise übliche Praxis beim Verweis auf Webseiten ein Zugriffsdatum anzugeben, hat sich überlebt. Wenn eine digitale Ressource nicht mehr existiert, dann hilft auch der Hinweis auf einen in der Vergangenheit möglichen Zugriff den Rezipient/inn/en nicht weiter.

5. Unter demselben Permalink dürfen keine neuen Versionen eines Dokuments veröffentlicht werden

Eine neue Version eines Dokuments sollte immer unter einem neuen Permalink abgelegt werden. Andernfalls könnte der Rezipient oder die Rezipientin, die einem Verweis mit einem Permalink in einer wissenschaftlichen Arbeit folgt, eine andere Fassung des Dokuments zu Gesicht bekommen als die Autorin oder der Autor verwendet hat. In Analogie zu Buchveröffentlichungen könnte man sagen, dass ein Permalink sich immer jeweils auf eine bestimmte Auflage eines Werkes beziehen muss.

Es kann für die ausgebende Institution sinnvoll sein, auch Links anzubieten, die immer auf die jeweils neuste Version eines Dokuments verweisen, aber diese Links sind dann keine Permalinks. Ein gutes Beispiel für dieses zweigleisige Verfahren bietet Wikipedia. Unter dem Artikel-Link findet man immer die aktuellste Fassung eines Artikels. Zum Zitieren verwendet man aber den Permalink.

Es ist diskutabel, ob auch minimale Veränderungen (z.B. Korrektur einzelner Tippfehler) eines Dokuments immer einen neuen Permalink erfordern. Ebenfalls diskussionswürdig ist, ob das Dokument unter ein- und demselben Permanentlink Veränderungen des Erscheinungsbildes erfahren darf oder nicht. Solange sich keine zitierrelevanten Informationen (z.B. Seitenzahlen) ändern, könnte man das als unproblematisch ansehen. Eine ähnliche Grauzone bilden Permalinks, die auf eine Vorschaltseite, z.B. mit weiteren bibliographischen Informationen, verweisen, von der man dann zu dem gemeinten Gegenstand gelangt. Solange die öffentlich zugängliche Permalink-Policy deutlich werden lässt, worauf genau sich die Permanenz bezieht, könnten stillschweigende Änderungen an der Vorschaltseite als vertretbar angesehen werden. Die Vorschaltseite wäre dann – anders als der von ihr beschriebene Gegenstand – strenggenommen nicht unter dem Permalink zitierbar.

Die Frage der Identität eines Dokuments ist insgesamt eine einigermaßen komplexe Frage, da die Identitätsrelation sowohl von der Art des Dokuments als auch dem (antizipierten) Verwendungszweck abhängen kann. Bit-Identität als vermeintlich neutrales identitätsmaß dürfte in den meisten Fällen zu einschränkend sein, da sich die Bit-Identität z.B. schon bei der Umwandlung von einer älteren auf eine
neuere PDF-Version ändern kann.

6. Permalinks müssen nicht ein-eindeutig sein

Ein- und derselbe Permalink sollte immer auf ein- und dasselbe Dokument verweisen. Aber umgekehrt schadet es nicht, wenn zu ein- und demselben Dokument unterschiedliche Permalinks führen, denn die Wiederauffindbarkeit referierter digitaler Dokumente wird dadurch nicht eingeschränkt. Permalinks sind also nicht notwendigerweise ein-eindeutig.

Zu mehrfachen Permalinks auf dieselbe Ressource kann es zudem auf ganz natürlich Weise kommen, wenn ein- und dasselbe Dokument bei unterschiedlichen Institutionen gespeichert wird, die jeweils eigene Permalinks ausgeben. Es kann auch dazu kommen, wenn Permalinks „geändert“ werden, um sie an ein neues Namensschema anzupassen. Denn, wenn überhaupt, dann können Permalinks nur dadurch „geändert“ werden, dass ein neuer Permalink hinzukommt, da der alte Permalink zum Erhalt der Permanenzeigenschaft beibehalten werden sollte. Man kann höchstens auf seine künftige Bekanntgabe verzichten.

Für die Nutzerinnen und Nutzer von Permanent-URLs bedeutet das, dass sie sich nur anhand der Permalinks nicht sicher sein können, ob zwei verschiedene Permalinks auf unterschiedliche Dokumente oder auf ein- und dasselbe Dokument verweisen. Für die ein-eindeutige Identifizierung einer Publikation sind vielmehr die vollständigen bibliographischen Angaben erforderlich (die man ggf. durch Aufrufen der Permalinks in Erfahrung bringen kann).

Ob durch die Zwischenschaltung von Linkauflösungssystemen (wie z.B. DOI oder PURL) und die konsequente Verwendung von – sofern verfügbar – linkauflöser-basierten URLs eine relativ größere Ein-eindeutigkeit erreicht werden kann, ist fraglich. Da es mehrere solcher Systeme gibt, vervielfältigt sich die Mehrdeutigkeit nur auf einer anderen Ebene. Zudem müssten die Linkauflöser Sorge tragen, dass keine Dubletten vorkommen. Schon allein um die Fehlerkorrektur zu ermöglichen wird sich die Vergabe ein-mehrdeutiger Permalinks nicht hundertprozentig vermeiden lassen. Alternativ könnte man auch an die Einrichtung eines Äquivalenzklassen-Verzeichnisses für digitale Identifikatoren, insbesondere Permalinks, als neue Infrastruktureinrichtung denken. Eine möglicherweise sehr einfache Lösung wäre die Aufnahme eines Ur-Permalinks qua Konvention in das Dokument selbst.

7. Linkauflösungssysteme („link resolver“) garantieren keine größere Permanenz als einfache URLs

Linkauflösungssysteme (DOI, PURL, URN etc.) sind nichts anderes als Verzeichnisse, in denen einem digitalen Objekt-Identifikator ein Link auf das Objekt zugeordnet wird. Sie garantieren nicht und können auch nicht garantieren, dass dieser Link gültig bleibt. Dies hängt wiederum allein von der bereitstellenden Institution ab. Ein möglicher Vorteil ist, dass DOI, PURL, URN nicht von der oben beschriebenen Mehrdeutigkeit des Wortes „Permalink“ betroffen sind. Andererseits sollte man sich sowieso nie auf die bloße Bezeichnung verlassen, sondern immer erst die konkrete, veröffentlichte (siehe oben, Punkt 3) Permalink-Policy studieren.

Der Nutzen von Linkauflösungssystem besteht darin, dass die Adresse des Zielobjekts stillschweigend geändert werden kann und der Link immer noch funktioniert. Sofern man annimmt, dass das Linkauflösungssystem von größerer Dauerhaftigkeit ist als die Permalinks der bereitstellenden Institutionen, bietet das einen Vorteil. (Das könnte z.B. dann der Fall sein, wenn die Permalinks der bereitstellenden Institution einen Domain-Namen enthalten, der durch Verkauf oder Abtretung an eine andere Institution übergeht und dann nicht mehr verwendet werden darf.)

Abgesehen von dieser Entkopplungsfunktion (die aber auch jede Institution im Alleingang leisten könnte, z.B. durch das Aufsetzen eines Handle-Servers) bieten Linkauflöser keine größere Permanenz digitaler Ressourcen als die ausgebenden Institutionen dieser Ressourcen selbst. Theoretisch ist die Permanenz sogar eher geringer, da sie nun von zwei Institutionen, dem Linkauflöser und dem Bereitsteller der digitalen Ressource, abhängig ist. Die Situation wäre dann eine andere, wenn sich die Betreiber zentraler Linkauflösungssysteme aktiv auf die Suche nach verlorengegangenen digitalen Ressourcen machen würden, sobald ein Link verwaist ist. Bisher tut das kein Betreiber; vielmehr sind sie auf die Zusammenarbeit mit den Bereitstellern angewiesen. Bis dahin sind Identifikatoren wie DOI, PURL, etc. nicht grundsätzlich besser oder zitierfähiger als jeder andere Permalink.

Dazu ein Zitat von Tim Berners-Lee (dem Vater des WWW):

‘‘This is […] probably one of the worst side-effects of the URN discussions. Some seem to think that because there is research about namespaces which will be more persistent, that they can be as lax about dangling links as they like as “URNs will fix all that”. If you are one of these folks, then allow me to disillusion you.’

‘‘Most URN schemes I have seen look something like an authority ID followed by either a date and a string you choose, or just a string you choose. This looks very like an HTTP URI. In other words, if you think your organization will be capable of creating URNs which will last, then prove it by doing it now and using them for your HTTP URIs. There is nothing about HTTP which makes your URIs unstable. It is your organization. Make a database which maps document URN to current filename, and let the web server use that to actually retrieve files.’’ (https://www.w3.org/Provider/Style/URI.html)

Permanent oder Permaneder? Die Permalinks im BV-Katalog.

Nach diesen eher theoretischen Klarstellungen nun zu unseren Erfahrungen. Beim Aufbau des Publikationsservers der Bayerischen Akademie der Wissenschaften bestand unser erster Ansatz darin, sich für die Permalinks auf die BV-Nummern des BV-Katalogs zu stützen. Mehrere Gründe waren dafür ausschlaggebend:

a) Wir gleichen unsere Datenbank ohnehin schon mit den bibliothekarisch qualitätsgesicherten bibliographischen Daten aus dem BV-Katalog ab.

b) Wir gingen davon aus, dass die BV-Nummern impliciter auch permanente Identifikatoren der im Katalog verzeichneten Werke sind.

c) Dadurch wären unsere Permalinks indirekt in einen größeren Kontext eingeordnet gewesen, nämlich den des BV-Katalogs und hätten, indem sie die Katalognummer enthalten, zugleich eine gewisse Semantik gehabt.

Aus zwei Gründen ließ sich diese Permalink-Policy nicht durchhalten:

a) Die BV-Nummern sind primär Identifikatoren für die Datenbankeinträge im BV-Katalog, nicht für die in den Datenbankeinträgen beschriebenen Werke. Ihre Lebensdauer ist daher auf die Lebensdauer des Datenbankeintrags beschränkt, der ggf. auch gelöscht werden kann, z.B. wenn es erforderlich wird Dubletten zusammen zu führen. Beispiele: Das Werk unter der BV-Nummer: BV020097138 war früher unter BV003899554 zu erreichen. Oder BV023335674 und BV023335670.

b) Gelegentlich ist es nur für ausgebildete Bibliothekare und Bibliothekarinnen sicher erkennbar, welchem Katalogeintrag und damit welcher BV-Nummer eine Publikation zuzuordnen ist. Das gilt besonders im Fall von Dubletten, die der Katalog leider schon deswegen nicht so selten enthält, weil er aus mehreren, früher unabhängigen Katalogen zusammengeführt wurde. Die Situation, wie sie ist, führt dazu, dass ein Rückstau von Publikationen entsteht, die bloß deshalb nicht auf dem Publikationsserver veröffentlicht werden können, weil ihre BV-Nummern noch nicht kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert sind.

Wir haben daraus gelernt und generieren für den Publikationsserver der BAdW (http://publikationen.badw.de) inzwischen unsere eigenen Permalinks, deren Permanenz bis auf Ein-mehrdeutigkeit (siehe oben) von uns garantiert wird.

Offene Fragen

Auch für uns gibt es, was das Thema Permalinks betrifft, noch offene Fragen:

a) Wie kann man Permalinks (im wissenschaftlichen und nicht bloß rein technischen Sinne) maschinenlesbar kenntlich machen und anbieten?

b) Sollten Permalinks immer direkt auf die verlinkte Ressource selbst verweisen oder dürfen bzw. sollten sie vielleicht sogar auf eine Vorschaltseite verweisen?
Letzteres müsste wieder irgendwie mit der Maschinenlesbarkeit (siehe a) in Einklang gebracht werden, damit die Maschine nicht die Vorschaltseite mit der Ressource verwechselt.

c) Wie ist die Identitätsrelation (siehe oben) für digitale Ressourcen zu definieren und wie sollte sich die Permalink-Verwaltung dazu verhalten?



Diesen Blogbeitrag zitieren
Eckhart Arnold (2016, 27. Juni). Wie permanent sind Permalinks? dhmuc. Abgerufen am 19. März 2024, von https://doi.org/10.58079/nla0

23 Gedanken zu „Wie permanent sind Permalinks?

  1. Gerne haben wir diesen Blogbeitrag in die Slideshow auf der Startseite von de.hypotheses.org aufgenommen. Auf diese Weise können wir ihn der Community besser präsentieren. Zumal ja schon viel zu diesem Thema diskutiert wird. Vielen Dank für den Beitrag!
    Herzliche Grüße
    Lisa Bolz

  2. Lambert sagt auf Twitter: “Schöner Beitrag! Wenngleich mit blinden Flecken wie kanonische Links, Zusatznutzen DOI, persistente Webarchivierung” https://twitter.com/Lambo/status/748020604973027328

    Ich möchte den ersten Punkt aufgreifen:
    Wikipedia gibt für https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lola_Montez&oldid=154537216 als kanonischen Link https://de.wikipedia.org/wiki/Lola_Montez an. Im Sinne eines Permalinks wie unter Punkt 5 im Beitrag ausgeführt ist das m.E. falsch. Ich frage mich gerade, ob das Konzept des kanonischen Links (so wie ich ihn verstehe, nämlich in erster Linie für Suchmaschinen, die die Primärressource ermitteln wollen) mit Permalinks vereinbar ist.

  3. Pingback: Gedanken zu Permalinks – Infobib

    • Danke für den Hinweis! Ob das funktioniert, hängt scheinbar stark davon ab, welchen Browser oder welches PDF-Anzeigeprogramm man verwendet. Bei mir öffnet sich das Anzeigeprogramm immer mit der ersten Seite (probiert mit Acrobat Reader, Evince und dem Chrome-eigenen Anzeigeprogramm). Andererseits ist ja auch in diesem Fall das Entscheidende, dass der Herausgeber – sofern keine Seitennummern in dem Dokument stehen – zusichert, dass sich die Blattnummern innerhalb des PDFs nicht ändern.

  4. Pingback: BibSonomy :: publication :: Wie permanent sind Permalinks?

  5. Pingback: Wie permanent sind Permalinks? | Archivalia

    • Ist das wirklich notwendig oder “nur” nützlich?

      Zumindest bei solchen retrodigitalisierten Werken, die keine Seitenzahlen enthalten, scheint mir das sehr sinnvoll.
      Sind Seitenzahlen im Original und damit auch im Scan vorhanden, dann wäre der Link auf eine bestimmte Seite verzichtbar, würde aber der Bequemlichkeit dienen.

      Sind keine Seitenzahlen vorhanden, dann könnte man immer noch die Blattnummer (z.B.) innerhalb eines PDFs zitieren, was aber, etwa wenn Vorschaltseiten vorhanden sind, zu Uneindeutigkeiten führen könnte.

      P.S.: Weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, direkt auf eine bestimmte Seite einer PDF-Datei zu verlinken? (Das würde einem ggf., die Seiten noch einmal einzeln auf dem Server abzulegen.)

      • Notwendig vielleicht nicht, aber extrem nützlich, vor allem damit die Leute die Permalinnks auch wirklich verwenden. Wenn ich dem Leser der Wikipedia oder einer wiss. Arbeit den Zugang zur Quelle einfach ermöglichen will, bringt mir ein Permalink, der nur auf eine Vorschaltseite oder direkt auf ein Gesamt-PDF mit 500 MB verlinkt, recht wenig. Daher werde ich dann den Direktlink auf den Scan setzen (nach dem heutigen URL-Schema). Das ist aber eben nicht permanent, und schon schwirren wieder ohne Not jederzeit veränderbare Links durch das Internet.

        • Ich glaube, auch der Permalink auf ein Gesamt-PDF kann schon genügen, denn zur vollständigen Literaturangabe gehört ja nach wie vor auch noch Autor, Titel, Ort, Jahr und die Seitenzahl. Solange sich mit Hilfe der Seitenzahl die richtige Seite im PDF finden lässt, kann der Leser oder die Leserin die zitierte Stelle leicht identifizieren. Das gilt auch, wenn der Permalink zunächst auf eine (nicht in das PDF integrierte) Vorschaltseite verweist. Von dort holt man sich ja das PDF und kann dann die angegebene Seite darin suchen. Andernfalls muss man allerdings darauf achten, dass Scan-Dateien ebenfalls mit permanenten Links versehen werden.

          • Nochmal: ich rede nicht von irgendwelchen ohnehin per Volltextsuche zu findenden Textabschnitten in einer modernen Doktorarbeit (für die selbst der Permalink schon nicht so wichtig ist, weil eine Google-Anfrage in 2 Sekunden auch hinführt), sondern von digitalisierten Handschriften (oder alten, oft wild zusammengebundenen Drucken). Da ist die Blattzählung alles andere als trivial.

          • An erster Stelle vielen Dank für den aufschlussreichen und prägnant verfassten Beitrag!
            Das Thema stößt bei mir auf besonders großes Interesse, da ich nebenbei ein kleines Forschungsprojekt betreue, welches die inhaltliche Erschließung einer Edition (Fürstenchronik der Grafen von Montfort) in Form einer Datenbank zum Ziel hat. Der Verfasser der Chronik gibt stets die von ihm zitierten Quellen an, jedoch in höchst unterschiedlicher Form und ohne Seitenzahlen.
            Ziel des Projekts ist eine exakte Verlinkung auf die von ihm angeführten Titel und die entsprechenden Seitenzahlen. Hier kann ich mich ladislaus nur anschließen in dem Wunsch nach einer seitengenauen Verlinkung innerhalb des Digitalisats. Häufig erfordert das Auffinden der entsprechenden Seite innerhalb eines frühneuzeitlichen Druckes einen erheblichen Zeitaufwand, da jedes Werk einer anderen Systematik (oder auch nicht) folgt. Die direkte Verlinkung geht daher m.E. über ein erweitertes Serviceangebot für bequeme Nutzer hinaus.
            Gerne berichte ich über die seitengenaue Verlinkung, sobald wir über erste Ergebnisse verfügen.

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